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Seitdem Donald Trump erneut ins Weiße Haus eingezogen ist, erhitzt eine seiner jüngsten Verfügungen die Gemüter: Mit einer Executive Order soll der Aufbau und die Ausgabe einer Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) auf US-Boden untersagt werden. In großen Teilen der alternativen Medien wurde dieser Schritt begeistert aufgenommen, da er auf den ersten Blick das Schreckgespenst CBDC zu vertreiben scheint. Doch wie klar und bindend ist jenes Verbot tatsächlich? Welche Schlupflöcher bestehen? Und welche übergeordneten Player arbeiten längst an einer globalen Einführung digitaler Zentralbankwährungen?
Lesen Sie weiter, um einen umfassenden, tief recherchierten Einblick in die Entwicklung des digitalen Geldes in den USA zu erhalten und um zu verstehen, warum das Verbot einer CBDC in den USA keineswegs das Ende des Themas bedeutet.
BREAKING: President Trump has signed an executive order banning the creation of a Central Bank Digital Currency (CBDC). pic.twitter.com/c6hgDxFnp0
— The Kobeissi Letter (@KobeissiLetter) January 23, 2025
Wir beleuchten sowohl die historischen Wurzeln der US-Geldpolitik als auch die Rolle wichtiger Institutionen wie der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Vereinten Nationen. Außerdem erörtern wir die Bedeutung großer Vermögensverwalter wie BlackRock, Vanguard und State Street, zeigen auf, wieso ein CBDC-Verbot keineswegs die absolute Sicherheit bedeutet und wie eine neue Strategie über kommerzielle Banken ein ähnliches Ergebnis wie eine klassische Zentralbank-Digitalwährung erzielen könnte – nur auf subtilere Weise.
Was besagt die Executive Order von Donald Trump?
Donald Trumps Executive Order vom 23. Januar zielt offiziell darauf ab, US-Behörden zu untersagen, Schritte zur Entwicklung, Einführung oder Förderung einer digitalen Zentralbankwährung zu unternehmen – weder im eigenen Land noch im Ausland. Damit sollte de facto jede Form von einer möglichen Digitalen Währung blockiert werden.
Wichtige Punkte der Verfügung:
- Die Order verbietet allen US-Behörden explizit, aktiv an der Schaffung einer staatlich zentral gesteuerten, digitalen Währung mitzuwirken.
- Gleichzeitig wird die Einrichtung einer präsidentiellen Task Force angekündigt, welche Fragen rund um digitale Vermögenswerte und Stablecoins bewerten soll. Innerhalb eines festgelegten Zeitraums sollen Empfehlungen für einen Regulierungsrahmen vorgelegt werden.
Gibt es überhaupt die Macht, ein derartiges Verbot langfristig durchzusetzen?
Wer hat wirklich das Sagen?
Ein wesentlicher Aspekt, der vielen Beobachtern des US-Finanzsystems häufig entgeht: Der Präsident hat nicht das alleinige Sagen über die amerikanische Geldpolitik. Seit der Gründung der Federal Reserve (Fed) im Jahr 1913 liegt die Kontrolle über die Ausgabe und Regulierung des US-Dollars zu einem großen Teil in ihren zentralen Händen.
Das Ende der Golddeckung
Bis 1971 war der US-Dollar zumindest für andere Notenbanken zu einem festen Kurs gegen Gold eintauschbar. Der Goldstandard war Teil des Bretton-Woods-Systems, das nach dem Zweiten Weltkrieg etabliert worden war. Doch im Zuge wachsender Staatsschulden und steigender Nachfrage nach Gold brach das System zusammen. US-Präsident Richard Nixon setzte 1971 das „Goldfenster“ außer Kraft – der sogenannte „Nixon-Schock“.
Warum ist das wichtig?
- Ohne Golddeckung kann die Fed praktisch unbegrenzt Dollars schaffen („drucken“).
- Wenn mehr Geld im Umlauf ist, steigt bei gleicher Gütermenge langfristig das Preisniveau.
- Die Macht der Fed wuchs enorm, da sie das Zinsniveau und die Geldmenge regulieren kann, ohne an fixe Deckungsregeln gebunden zu sein.
Selbst wenn Donald Trump formal eine CBDC verbietet, könnte die Fed rein theoretisch weiterhin an Konzepten arbeiten, die in eine ähnliche Richtung gehen – besonders wenn sie mit Großbanken oder privaten Vermögensverwaltern kooperiert.
Denn: Die Fed ist nicht direkt weisungsgebunden gegenüber dem Weißen Haus. Sie besitzt eine gewisse Unabhängigkeit.
Institutionen außerhalb der US-Gerichtsbarkeit
Ein weiterer Aspekt, der das neue CBDC-Verbot in Frage stellt, sind Institutionen wie:
- Weltwirtschaftsforum (WEF)
- Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- Weltbank
- Vereinte Nationen
Viele internationale Organisationen operieren teilweise extraterritorial und entziehen sich so dem direkten Zugriff der US-Justiz. Selbst global agierende Institutionen wie der IWF, die Weltbank oder die Vereinten Nationen, die ihren Hauptsitz in den USA haben, genießen umfangreiche Sonderrechte.
Die „Big Three“ und die Märkte ohne Golddeckung
Seitdem der US-Dollar kein Gold-Backing mehr hat, entwickeln sich die Finanzmärkte immer mehr zum Dreh- und Angelpunkt von Geldschöpfung und Kapital. Einer der entscheidenden Aspekte bei der künftigen Entwicklung digitaler Währungen – ob eine CBDC oder andere Formen – ist die Macht globaler Finanzkonzerne.
Dazu zählen insbesondere:
- State Street
- BlackRock
- Vanguard
Die sogenannten „Big Three“ – drei der größten Vermögensverwalter weltweit – haben eine beeindruckende Kontrolle über die Kapitalmärkte. Seit der Finanzkrise 2007/2008 hat sich besonders BlackRock hervorgetan, denn die Federal Reserve zieht das Unternehmen regelmäßig als Berater hinzu. Ihre globale Marktmacht ist so groß, dass sie nicht nur die Finanzmärkte spürbar beeinflussen, sondern auch eine Rolle in geldpolitischen Prozessen spielen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie dadurch indirekt an Entwicklungen arbeiten, die den Grundideen einer Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) sehr nahekommen und langfristig die Spielregeln im globalen Finanzsystem verändern.
Gescheiterte CBDC-Pilotprojekte und die Lehren daraus
Der Hype um digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) hat in den letzten Jahren zu einer Reihe von Pilotprojekten geführt, doch der große Durchbruch blieb bisher aus:
- Bahamas (Oktober 2020): Einführung des „Sand Dollar“
- Ostkaribische Währungsunion (April 2021): Start von „DCash“
- Nigeria (Oktober 2021): Rollout der „eNaira“
- Jamaika (Juli 2022): Einführung des „Jam-Dex“
Sie stießen jedoch häufig auf Widerstand oder schlicht auf Desinteresse.
Die Gründe dafür sind vielschichtig:
Sowohl die Bevölkerung als auch lokale Unternehmen sahen keine greifbaren Vorteile. Stattdessen standen mögliche Nachteile wie Überwachung und komplexe Handhabung im Vordergrund. In Regionen, in denen Bargeld als Symbol für Privatsphäre gilt, wurden CBDCs häufig als Kontrollinstrumente wahrgenommen.
Schlechte technische Infrastruktur, unklare Anreize und komplizierte Prozesse machten die Nutzung für viele unattraktiv.
Ohne überzeugende Argumente oder drastische staatliche Eingriffe dürfte eine CBDC in der breiten Bevölkerung auf Ablehnung stoßen. Schlimmer noch – viele könnten ihre Vermögen in stabilere Alternativen umschichten, wenn die Nachteile überwiegen.
Wo Bitcoin ins Spiel kommt
In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder Konjunktur- und Bankenrettungsprogramme aufgelegt, welche riesige Summen in den Kreislauf pumpten. Die Konsequenz: Inflation.
Inflation ist die wohl subtilste Form der Enteignung. – Sparer verlieren durch steigende Preise fortwährend an Kaufkraft, wenn ihr Geld auf unverzinsten Konten liegt.
Bitcoin als „digitales Gold“
Seit Jahren suchen viele Investoren nach Alternativen, um sich gegen eine schleichende Geldentwertung abzusichern. Bitcoin (BTC) wird von immer mehr Anhängern als eine Art digitales Gold angesehen:
- Limitierte Menge
Bitcoin ist auf maximal 21 Millionen Einheiten begrenzt, was es vor inflationärer Entwertung schützt – ein klarer Kontrast zu Fiat-Währungen - Dezentrales Netzwerk
Keine zentrale Instanz. Entscheidungen basieren auf einem Konsens der Teilnehmer, was das System robust und unabhängig macht. - Zensurresistenz
Transaktionen im Blockchain-Netzwerk lassen sich nur schwer verhindern oder zensieren.
Unternehmen und Staaten (wie MicroStrategy/ El Salvador) haben bereits begonnen, Bitcoin zu akkumulieren. Sollte die US-Administration tatsächlich eine digitale Dollarreserve in Betracht ziehen, wäre BTC der aussichtsreichste Kandidat unter den Kryptowährungen – zumindest nach Ansicht vieler Marktbeobachter.
Wie geht es weiter?
Die nächsten Monate versprechen spannende Entwicklungen. Die präsidiale Arbeitsgruppe steht vor der Aufgabe, klare Empfehlungen vorzulegen. Obwohl die bestehende Order eine digitale Zentralbankwährung formell ausschließt, bleibt Raum, um Stablecoins und andere digitale Varianten des US-Dollars voranzutreiben und weiterzuentwickeln.
Nach der Abschaffung von SAB 121 zeichnet sich ab, dass Banken verstärkt in den Kryptomarkt einsteigen werden. Dabei steht zur Debatte, ob programmierbare Eigenschaften wie Zweckbindungen oder Ablaufdaten in den digitalen Dollar integriert werden. Solche Funktionen könnten das Finanzsystem nachhaltig prägen und neue Einsatzmöglichkeiten schaffen.
Auch die Überlegung, konfisziertes Bitcoin oder andere Kryptowährungen in die Staatsreserven aufzunehmen, steht weiterhin im Raum. Senatorin Cynthia Lummis warnt vor einer Ignoranz gegenüber digitalen Vermögenswerten und spricht sich für die Einführung einer „Bitcoin-Reserve“ aus.
Internationale Institutionen wie der IWF, die Weltbank und die BIZ intensivieren ihre Bemühungen um die Erforschung digitaler Zentralbankwährungen. Neue globale Pilotprojekte befinden sich bereits in Vorbereitung und werden die Diskussion weiter anheizen.